Juristische Beratung
Die HIKF bietet Beratung in verschiedenen Rechtsbereichen (Arbeitsrecht, Sozialversicherungen, Verträge, Obligationenrecht, Handelsrecht, Betreibung, Datenschutz u.a.). Ihre Mitglieder können sich an den Rechtsdienst wenden und erhalten schnellstmöglich kostenlose Rechtsauskünfte. Sie können ihr auch interne Rechtsdokumente wie ihre Personalverordnung, ihre Arbeitsverträge oder ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Überprüfung und Validierung vorlegen, wobei diese Dienstleistung fakturiert wird. Bei komplexen Rechtsfällen oder -fragen oder bei Rechtsstreitigkeiten, die Gegenstand eines Gerichtsverfahrens sind, verweist sie die HIKF an einen Spezialisten. Der Rechtsdienst der HIKF schickt seinen Abonnenten regelmässig einen Newsletter mit aktuellen Informationen zur Gesetzgebung und veröffentlicht mehrmals im Jahr juristische Faktenblätter.
Prävention und Management interner Konflikte
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, eine Vertrauensperson ausserhalb der Hierarchie zu benennen, an welche sich die Mitarbeiter im Falle eines Konfliktes am Arbeitsplatz wenden können. Über ihren Dienst für Prävention und Management interner Konflikte stellt die HIKF den Unternehmen eine einfache und kostengünstige Lösung zur Verfügung, mit welcher sie ihren Pflichten zum Schutz der Gesundheit und der Persönlichkeit des Arbeitnehmers nachkommen können. Die Unternehmen, die dieser Dienstleistung beitreten, übertragen der HIKF die Aufgabe, die Anliegen ihrer Angestellten zu sammeln und sie anschliessend mit einer Vertrauensperson in Kontakt zu bringen. Das Management interner Konflikte wird somit an spezialisierte Personen delegiert, was zu einem wertvollen Zeitgewinn sowie zu einer einvernehmlichen und dauerhaften Lösung von Konfliktsituationen innerhalb des Unternehmens führt und ein harmonisches Arbeitsklima fördert. 32 Instanzen sind diesem Dienst angeschlossen.
Krebs am Arbeitsplatz
Die HIKF und die Krebsliga Freiburg haben sich zusammengeschlossen, um Freiburger Unternehmen für das Thema Krebs am Arbeitsplatz und die damit verbundenen Herausforderungen zu sensibilisieren. Das Ziel dieser Partnerschaft ist, die Arbeitgeber zu unterstützen, wenn sie mit einer solchen Situation konfrontiert sind, weil einer ihrer Mitarbeitenden an dieser Krankheit leidet. Die Krebsliga kann ihnen dann Unterstützung anbieten, um die verschiedenen Phasen dieser schwierigen Situation zu bewältigen, von der Bekanntgabe der Krankheit bis zur beruflichen Wiedereingliederung.
Service für Innovationsmanagement
Die HIKF stellt ihren Mitgliedern einen Service für Innovationsbeobachtung, -beratung und -förderung zur Verfügung, um die langfristige Beständigkeit der Unternehmen und den Übergang in die Zukunft zu fördern. Dieser Service steht den Mitgliedern für alle Fragen zum Management und zur Umsetzung von F&E-Projekten oder zur Vermittlung von Fachleuten zur Verfügung.
Verwaltung von Sekretariaten
Nahezu zwanzig Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Stiftungen oder Genossenschaften vertrauen der HIKF ihre gesamte operative, administrative und finanzielle Verwaltung an. Sie wählen die HIKF als Geschäftsadresse und können auf ein professionelles Know-how und eine nachgewiesene Erfahrung zählen und darüber hinaus von einem einzigartigen politisch-wirtschaftlichen Netzwerk profitieren.
Unterstützung bei der Kommunikation
Die HIKF unterstützt INNOSQUARE in den Bereichen Kommunikation und Event-Management.
Office 37: Saal- und Büromiete
Das an die Büros der HIKF angrenzende Business Center Office 37 bietet einen ausgestatteten Arbeitsbereich im Zentrum von Freiburg und nur acht Gehminuten vom SBB Bahnhof entfernt an. Diese Büros können auch als individuelle Telearbeitsplätze in einem professionellen Umfeld genutzt werden. Etwa zehn Unternehmen belegen derzeit die Räumlichkeiten.
Familienzulagen
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich einer Ausgleichskasse für Familienzulagen anzuschliessen. Die HIKF verwaltet die Freiburgische zwischenberufliche Ausgleichskasse für Familienzulagen (CAFAL). Diese private Einrichtung, die jedem Freiburger Unternehmen zugänglich ist, erhebt einen Beitrag, der auf der bei der AHV gemeldeten Lohnsumme berechnet wird, und erstattet den Arbeitgebern die dem berechtigten Personal ausbezahlten Familienzulagen. 2024 ist der Satz bei 2.22% geblieben. Für 2025 wurde er auf 2,1% herabgesetzt.